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Spezialleistungen allgemein

Der Arzt ist bei der Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patientinnen an das SGB V gebunden, in dem der Gesetzgeber die gesetzliche Krankenversicherung geregelt hat.
Dort heißt es:
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ (SGB V, § 12)

Über die gesetzliche Versicherung hinaus gibt es jedoch eine Reihe von Untersuchungen, die medizinische durchaus sinnvoll sind und von medizinischen Fachgesellschaften empfohlen werden.
Einen Teil dieser Untersuchungen können wir Ihnen mit unseren Spezialleistungen anbieten.
Wenn Sie solche Zusatzleistungen wünschen, entsteht ein privates Behandlungsverhältnis. Die Vergütung richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ 96) und kann von Ihnen bar, per EC-Karte oder per Überweisung beglichen werden.

IGeL-Kodex

Individuelle Gesundheitsleistungen KVBW

Wir IGeLn fair!

Herausgeber:

KVBW
Kassenärztliche Vereinigung
Baden-Württemberg
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart

Patienteninformation
Unser Qualitätsversprechen für Individuelle Gesundheitsleistungen

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www.kvbawue.de